Positive Psychotherapie
seit 1968

 

 

Auszug aus der Satzung:

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Die Prof. Peseschkian-Stiftung ist vom Finanzamt Wiesbaden als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.

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